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1. Allgemeines

 

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hydrofarms GmbH, Auf dem Auerberg 5, 50769 Köln ("Hydrofarms") gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Hydrofarms nicht an, es sei denn, Hydrofarms stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.

 

(2) „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts mit Hydrofarms in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 BGB).

 

(3) „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist derjenige Kunde, der mit Hydrofarms ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder seinem gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

 

(4) „Fernabsatzverträge“ sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen Hydrofarms und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden.

 

 

2. Vertragsschluss

 

(1) Die Darstellung der Produkte im Webshop, in Katalogen oder sonstigen Unterlagen von Hydrofarms stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.

 

(2) Abbildungen sowie Fotos, Farben, etc. der Pflanzen bzw. des hieraus wachsenden Obsts und Gemüse sind lediglich annähernd und können abweichen. Sie beinhalten keine Zusicherung oder Garantiezusage welcher Art auch immer.

 

(3) Bei Bestellungen im Webshop von Hydrofarms gibt der Kunde mit Abschluss des Bestellprozesses durch Anklicken des Buttons [Zahlungspflichtig bestellen] ein verbindliches Angebot für den Erwerb der von ihm ausgewählten Produkte ab. Hydrofarms wird die Bestellung des Kunden durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder schriftlich unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen annehmen. Sollte der Kunde binnen fünf Tagen keine Auftragsbestätigung erhalten haben, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

 

(4) Eine Bestellung über Produkte der Hydrofarms außerhalb des Webshops wird von Hydrofarms verbindlich angenommen, wenn die entsprechende Bestellung des Kunden schriftlich, per Fax oder per E-Mail von Hydrofarms bestätigt wird.

 

(5) Vertragssprache ist deutsch. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

 

3. Preise / Zahlungsbedingungen / Lieferzeit

 

(1) Die angezeigten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versandkosten sind ggf. gesondert zu zahlen und werden bei der Bestellung gesondert ausgewiesen.

 

(2) Hydrofarms bietet dem Kunden im Webshop die angezeigten Zahlungsmethoden an, zwischen denen der Kunde auswählen kann.

 

(3) Bei Zahlung gegen Vorkasse durch Banküberweisung wird der Kaufpreis mit Vertragsschluss, d.h. mit Erhalt der Auftragsbestätigung, fällig. Bei Zahlung per PayPal wird das Kreditkarten- bzw. Bankkonto des Kunden umgehend nach Abschluss des Bestellvorganges mit dem Auftragswert belastet.

 

(4) Die jeweils angezeigte Lieferzeit berechnet sich bei Zahlung per Vorkasse ab dem Tag der Erteilung des Zahlungsauftrags des Kunden an seine Bank bzw. bei den anderen Zahlungsarten ab dem Tag nach dem Vertragsschluss.

 

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, von Hydrofarms anerkannt sind, rechtskräftig festgestellt oder in einem Rechtsstreit entscheidungsreif sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

 

4. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen ist unter "Widerrufsrecht" gesondert ausgewiesen

 

 

5. Gewährleistung gegenüber Verbrauchern

 

Ist der Kunde Verbraucher, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

6. Haftung

 

(1) Hydrofarms haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und bei Verstößen gegen das Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Hydrofarms nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf).

 

(2) Soweit die Haftung der Hydrofarms ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

 

7. Speicherung des Vertragstextes / Anwendbares Recht / Gerichtstand / Alternative Streitbeilegung bei Verbrauchergeschäften

 

(1) Im Rahmen des Vertragsschlusses erfolgt keine automatische Speicherung des Vertragstextes durch Hydrofarms

 

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften die Anwendung eines anderen Rechtes bedingen.

 

(3) Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird Köln als Gerichtstand vereinbart, wobei Hydrofarms berechtigt ist, den Kunden auch an jedem sonstigen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

 

(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern aus Online-Kaufverträgen und Online-Dienstleistungsverträgen bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist.

(5) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Hydrofarms nicht verpflichtet und Hydrofarms bietet die Teilnahme an einem solchen Verfahren nicht an.

 

 

BESONDERE VERTRAGSDEDINGUNGEN FÜR GESCHÄFTE MIT UNTERNEHMEN

 

 

8. Gefahrübergang

 

(1) Lieferung erfolgt „ab Werk“, soweit nichts anderes vereinbart worden ist.

 

(2) Der Versand der Produkte erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, indem Hydrofarms die Produkte dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, selbst wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

 

(3) Die Gefahr geht vom Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über, wenn sich der Versand aufgrund Umstände, die Hydrofarms nicht zu vertreten hat, verzögert. Dies gilt auch bei zulässigen Teillieferungen und Vereinbarungen anderer Leistungen wie z.B. frachtfreier Lieferung.

 

(4) Sofern der Kunde es wünscht, wird Hydrofarms die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

 

 

9. Gewährleistung gegenüber Unternehmern

 

(1) Soweit ein von Hydrofarms zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist Hydrofarms nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung ist Hydrofarms verpflichtet, alle zu diesem Zwecke erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Materialkosten zu tragen. Schlägt die Nacherfüllung mehr als zweimal fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.

 

(2) Rügen wegen Falschlieferung, Fehlmengen und offensichtlichen Mängeln müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware vom Kunden schriftlich oder in Textform per E-Mail oder Fax gerügt werden. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu rügen, sobald der Mangel offenkundig geworden ist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Erfolg keine rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt.

 

(3) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung des Liefergegenstandes, es sei denn, Hydrofarms hat arglistig einen Mangel verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder bestimmte einzelne Eigenschaften übernommen. Die Verjährungsfristen im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 445 a, 445 b BGB sowie für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben davon unberührt und uneingeschränkt bestehen.

 

(4) Erfolgte eine Mängelrüge zu Unrecht, ist Hydrofarms berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

 

 

10. Eigentumsvorbehalt

 

Hydrofarms behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufreisforderung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist Hydrofarms berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Hydrofarms hat dies zuvor ausdrücklich schriftlich erklärt. Hydrofarms ist berechtigt, die Vorbehaltssache zu verwerten. Der Verwertungserlös wird dem Kunden nach Abzug der Kosten auf seine Verbindlichkeiten angerechnet. Ein etwaiger Überschuss ist an ihn auszuzahlen.

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